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AG Leipzig, 24.06.2011 - 403 IN 918/11 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Die Anwendung des neuen § 14 Abs. 1 InsO auf vor dem 1.1.2011 fällig gewordene Verbindlichkeiten verstößt gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot; Voraussetzungen für die weitere Zulässigkeit eines Insolvenzantrags bei zwischenzeitlichem Forderungsausgleich ...
Wird zitiert von ... (6)
- LG Berlin, 10.01.2012 - 85 T 386/11
Aufrechterhaltung des Insolvenzantrags nach Erfüllung der Forderung: …
- AG Montabaur, 19.12.2011 - 14 IN 231/11
Insolvenzeröffnungsverfahren: Erlöschen der Forderung des antragstellenden …
Der Anwendungsbereich des § 14 Abs. 1 Satz 2 InsO n.F. ist nicht auf den Fall beschränkt, dass der vorangehende Gläubigerantrag erst nach dem 31.12.2010 und somit also im Zeitraum der Neufassung des § 14 InsO eingegangen ist (im Anschluss an AG Göttingen, 14. Juli 2011, 74 IN 106/11, ZInsO 2011, 1515; entgegen AG Leipzig ZInsO 2011, 1802).(Rn.6).Die gegenteilige Ansicht des AG Leipzig (vgl. ZInsO 2011, 1802) überzeugt nicht.
- LG Dessau-Roßlau, 16.07.2012 - 1 T 141/12
Erfüllung der Forderung des Insolvenzantragstellers: Zulässigkeit des …
Zu folgen sei dem Auslegungsverständnis des AG Leipzig in einem Beschluss vom 24.06.2011 (ZInsO 2011, 1802), das ebendies vertreten habe.
- AG Wuppertal, 05.04.2012 - 145 IN 163/11
Sonstiges
Auch schließt sich das Gericht nicht der Auffassung des AG Leipzig an, wonach der Zeitraum von 2 Jahren vor der Antragstellung frühestens ab dem 01.01.2011 beginnen kann (vgl. Beschluss vom 24.06.2011, Az. 403 IN 918/11, BeckRS 2011, 23461). - AG Wuppertal, 03.05.2012 - 145 IN 84/12
Zulässigkeit eines Insolvenzeröffnungsantrags im Falle der Zahlung der Forderung …
Des Weiteren schließt sich das Gericht nicht der Auffassung des AG Leipzig an, wonach der Zeitraum von 2 Jahren vor der Antragstellung frühestens ab dem 01.01.2011 beginnen kann (vgl. Beschluss vom 24.06.2011, Az. 403 IN 918/11, BeckRS 2011, 23461). - LG Freiburg, 26.03.2012 - 3 T 50/12
Verhinderung des Entstehens neuer Verbindlichkeiten durch den Fiskus oder die …
Nachdem bereits zuvor im August 2009, ebenfalls unstreitig, ein Antrag der Gläubigerin eingegangen war, der sich durch Zahlung der damaligen Forderung erledigt hatte, findet auf den vorliegenden Antrag bereits § 14 Abs. 1 S. 2 InsO auch grundsätzlich Anwendung (§ 103e EGInsO ; a.A. Amtsgericht Leipzig ZInsO 2011, 1802).