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   AG Leipzig, 24.06.2011 - 403 IN 918/11   

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https://dejure.org/2011,28054
AG Leipzig, 24.06.2011 - 403 IN 918/11 (https://dejure.org/2011,28054)
AG Leipzig, Entscheidung vom 24.06.2011 - 403 IN 918/11 (https://dejure.org/2011,28054)
AG Leipzig, Entscheidung vom 24. Juni 2011 - 403 IN 918/11 (https://dejure.org/2011,28054)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Die Anwendung des neuen § 14 Abs. 1 InsO auf vor dem 1.1.2011 fällig gewordene Verbindlichkeiten verstößt gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot; Voraussetzungen für die weitere Zulässigkeit eines Insolvenzantrags bei zwischenzeitlichem Forderungsausgleich ...

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LG Berlin, 10.01.2012 - 85 T 386/11

    Aufrechterhaltung des Insolvenzantrags nach Erfüllung der Forderung:

    Unerheblich ist es hingegen nach dem Wortlaut als auch dem Sinn und Zweck des § 14 Absatz 1 Satz 2 InsO, dass der Vorantrag vor dem Inkrafttreten des § 14 Absatz 1 Satz 2 InsO gestellt wurde (a.A. AG Leipzig, Beschluss vom 24. Juni 2011, 403 IN 918/11, ZInsO 2011, 1802).
  • AG Montabaur, 19.12.2011 - 14 IN 231/11

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Erlöschen der Forderung des antragstellenden

    Der Anwendungsbereich des § 14 Abs. 1 Satz 2 InsO n.F. ist nicht auf den Fall beschränkt, dass der vorangehende Gläubigerantrag erst nach dem 31.12.2010 und somit also im Zeitraum der Neufassung des § 14 InsO eingegangen ist (im Anschluss an AG Göttingen, 14. Juli 2011, 74 IN 106/11, ZInsO 2011, 1515; entgegen AG Leipzig ZInsO 2011, 1802).(Rn.6).

    Die gegenteilige Ansicht des AG Leipzig (vgl. ZInsO 2011, 1802) überzeugt nicht.

  • LG Dessau-Roßlau, 16.07.2012 - 1 T 141/12

    Erfüllung der Forderung des Insolvenzantragstellers: Zulässigkeit des

    Zu folgen sei dem Auslegungsverständnis des AG Leipzig in einem Beschluss vom 24.06.2011 (ZInsO 2011, 1802), das ebendies vertreten habe.
  • AG Wuppertal, 05.04.2012 - 145 IN 163/11

    Sonstiges

    Auch schließt sich das Gericht nicht der Auffassung des AG Leipzig an, wonach der Zeitraum von 2 Jahren vor der Antragstellung frühestens ab dem 01.01.2011 beginnen kann (vgl. Beschluss vom 24.06.2011, Az. 403 IN 918/11, BeckRS 2011, 23461).
  • AG Wuppertal, 03.05.2012 - 145 IN 84/12

    Zulässigkeit eines Insolvenzeröffnungsantrags im Falle der Zahlung der Forderung

    Des Weiteren schließt sich das Gericht nicht der Auffassung des AG Leipzig an, wonach der Zeitraum von 2 Jahren vor der Antragstellung frühestens ab dem 01.01.2011 beginnen kann (vgl. Beschluss vom 24.06.2011, Az. 403 IN 918/11, BeckRS 2011, 23461).
  • LG Freiburg, 26.03.2012 - 3 T 50/12

    Verhinderung des Entstehens neuer Verbindlichkeiten durch den Fiskus oder die

    Nachdem bereits zuvor im August 2009, ebenfalls unstreitig, ein Antrag der Gläubigerin eingegangen war, der sich durch Zahlung der damaligen Forderung erledigt hatte, findet auf den vorliegenden Antrag bereits § 14 Abs. 1 S. 2 InsO auch grundsätzlich Anwendung (§ 103e EGInsO ; a.A. Amtsgericht Leipzig ZInsO 2011, 1802).
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